Barrierefreie Website: Musst du das wirklich? Der Überblick für Selbstständige und kleine Betriebe

Blogbild: Barrierefreie Website. Nicol Zimmerningkat ist zu sehen
Brauchst du eine barrierefreie Website, oder betrifft dich das neue Gesetz gar nicht? Viele Selbstständige und kleine Betriebe sind gerade unsicher. In diesem Beitrag findest du in wenigen Minuten heraus, wo du stehst.

Kurz gesagt

  • Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG. Eine barrierefreie Website ist seitdem Pflicht, wenn Verbraucher über deine Seite online etwas kaufen, buchen oder abschließen können.
  • Die meisten Solo-Selbstständigen und sehr kleinen Betriebe sind ausgenommen. Die Grenze liegt bei weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz.
  • Eine reine Info-Website mit Kontaktformular ist nach überwiegender Ansicht nicht betroffen. Ganz geklärt ist das aber noch nicht.
  • Wer betroffen ist und nichts tut, riskiert Bußgelder und Abmahnungen.
  • Ein paar einfache Grundlagen solltest du trotzdem umsetzen. Sie helfen deinen Besuchern und auch deinem Google-Ranking.
 

Rund um das Thema kursiert viel Halbwissen. Die einen sagen „betrifft dich eh nicht“, die anderen verkaufen dir aus Angst ein teures Plugin. Beides hilft dir nicht weiter. Deshalb bekommst du hier den aktuellen Stand und eine einfache Prüfung, mit der du selbst einschätzen kannst, wo du stehst.

Wichtig vorab: Ich bin Webdesignerin und Unternehmensberaterin, keine Anwältin. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

Worum geht es beim BFSG?

Das BFSG setzt eine EU-Richtlinie um, den European Accessibility Act. Das Ziel: Menschen mit Einschränkungen sollen digitale Angebote genauso nutzen können wie alle anderen. Dazu gehören zum Beispiel Menschen, die schlecht sehen, einen Screenreader nutzen, keine Maus bedienen können oder Texte schwer verstehen.

Neu ist, dass damit erstmals auch private Unternehmen verpflichtet werden. Vorher galt das nur für Behörden und öffentliche Stellen.

Für Websites ist ein Begriff entscheidend: Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Gemeint sind Websites, über die ein Verbraucher online einen Vertrag abschließen oder vorbereiten kann.

Brauchst du eine barrierefreie Website? Die Prüfung in drei Fragen

Frage 1: Kann man auf deiner Website etwas kaufen, buchen oder abschließen?

Das BFSG greift, wenn deine Website auf einen Vertragsabschluss mit Verbrauchern hinführt. Typische Beispiele:

  • ein Onlineshop
  • der Verkauf von Onlinekursen, E-Books oder digitalen Produkten
  • eine Onlineterminbuchung oder Reservierung
  • eine kostenpflichtige Anmeldung, zum Beispiel für einen Workshop
 

Schon eine Onlineterminbuchung reicht laut den Leitlinien des Bundesarbeitsministeriums aus, weil sie einen späteren Vertrag vorbereitet.

Nicht betroffen ist die klassische Visitenkarten-Website. Also eine Seite, auf der du dich und deine Leistungen vorstellst, auf der man aber nichts bestellen oder buchen kann.

Und das Kontaktformular? Hier gibt es eine echte Grauzone. In der Praxis gilt ein einfaches Kontaktformular überwiegend nicht als ausreichend, damit eine Website unter das BFSG fällt. Einzelne Stimmen sehen das strenger.

Mein Tipp für alle mit Anfrageformular:

  1. Schreib direkt ans Formular, dass es sich um eine unverbindliche Anfrage handelt und darüber keine Bestellung zustande kommt.
  2. Gestalte das Formular selbst barrierearm: Jedes Feld hat eine sichtbare Beschriftung, Fehlermeldungen sind verständlich, und das Formular lässt sich mit der Tastatur ausfüllen.
 

Damit bist du auf der sicheren Seite, ohne gleich die ganze Website umzubauen.

Frage 2: Verkaufst du an Verbraucher oder nur an Unternehmen?

Das BFSG schützt Verbraucher. Wer ausschließlich an Unternehmen verkauft, ist nicht betroffen. Achtung: Wenn auch Privatpersonen realistisch bei dir buchen oder kaufen können, greift diese Ausnahme nicht.

Frage 3: Bist du ein Kleinstunternehmen?

Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten. Dafür müssen beide Bedingungen erfüllt sein:

  • weniger als 10 Beschäftigte und
  • höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder höchstens 2 Millionen Euro Bilanzsumme
 

Der Verkauf über deine Website zählt dabei als Dienstleistung. Die meisten Solo-Selbstständigen, Coaches und kleinen Dienstleister fallen also unter die Ausnahme.

Die Ausnahme gilt allerdings nicht für bestimmte Produkte, die im Gesetz genannt sind, etwa Computer, Smartphones oder E-Book-Reader. Wer solche Geräte herstellt oder verkauft, ist auch als kleiner Betrieb in der Pflicht.

Behalte deine Zahlen im Blick. Wächst dein Betrieb über die Grenze, fällt die Ausnahme weg.

Vier Beispiele aus der Praxis

01 Nicht betroffen

Coachin, allein selbstständig

Verkauft ihre Onlinekurse direkt über die eigene Website.

  • Unter 10 Beschäftigte
  • Unter 2 Mio. Umsatz
Ausnahme für Kleinstunternehmen
02 In der Regel nicht betroffen

Handwerksbetrieb mit 16 Mitarbeitenden

Website mit Leistungen und unverbindlichem Anfrageformular. Der Auftrag entsteht erst nach Besichtigung und Angebot.

  • Reines Anfrageformular
  • Kein Abschluss online
Kein elektronischer Geschäftsverkehr
03 Betroffen

Handwerksbetrieb mit Onlineterminbuchung

16 Mitarbeitende. Privatkunden buchen ihre Termine direkt über die Website.

  • Ab 10 Beschäftigte
  • Onlinebuchung
Barrierefreiheit ist Pflicht
04 Betroffen

Kosmetikstudio mit Shop

12 Mitarbeitende. Onlinebuchung für Behandlungen und ein Shop für Pflegeprodukte.

  • Ab 10 Beschäftigte
  • Buchung und Shop
Barrierefreiheit ist Pflicht

Vereinfachte Beispiele, Stand Oktober 2026. Keine Rechtsberatung.

Du siehst: Entscheidend ist die Kombination aus Betriebsgröße und dem, was deine Website kann.

Wenn du betroffen bist: Was eine barrierefreie Website braucht

1. Die technischen Anforderungen umsetzen.
Maßstab ist die europäische Norm EN 301 549, die sich an den internationalen Richtlinien WCAG orientiert, Stufe AA. Dazu gehören unter anderem gute Kontraste, eine saubere Struktur, Bedienbarkeit per Tastatur, Alternativtexte für Bilder und verständliche Formulare.

2. Eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen.
Darin beschreibst du, wie deine Website die Anforderungen erfüllt, welche Teile noch nicht barrierefrei sind und wie man dich bei Problemen erreicht.

3. Nicht auf ein Plugin allein verlassen.
Sogenannte Overlay-Tools versprechen Barrierefreiheit mit einer Zeile Code. Sie können helfen, ersetzen aber keine barrierefrei gebaute Website.

Ganze Website oder nur der Shop? Darüber sind sich Fachleute nicht einig. Manche sagen, nur die Seiten rund um den Vertragsabschluss müssen barrierefrei sein. Andere sehen die gesamte Website in der Pflicht. Der sichere Weg ist eine barrierefreie Website von Anfang an.

Wer kontrolliert das, und was droht?

Zuständig ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) mit Sitz in Magdeburg. Bei ihr können sich auch Verbraucher beschweren.

Bei Verstößen fordert die Behörde dich zunächst auf, die Mängel zu beheben. Wer nicht reagiert, riskiert Bußgelder von bis zu 100.000 Euro.

Dazu kommen Abmahnungen über das Wettbewerbsrecht. Seit dem Start des Gesetzes sind schon Abmahnwellen unterwegs. Viele davon behaupten nur pauschal, eine Website sei nicht barrierefrei, ohne konkrete Mängel zu nennen. Solche Schreiben sind nach Einschätzung von Fachanwälten oft angreifbar. Ignorieren solltest du eine Abmahnung trotzdem nie. Zahl nicht vorschnell und lass sie von einer Anwältin oder einem Anwalt prüfen.

Auch wenn du nicht betroffen bist: Diese fünf Dinge lohnen sich immer

Eine barrierefreie Website ist kein großer Aufwand, und schon kleine Schritte machen deine Seite für alle angenehmer. Google mag es übrigens auch.

1. Genug Kontrast. Hellgrau auf Weiß sieht schick aus, ist aber für viele schwer lesbar. Das gilt auch für Buttons und farbige Flächen.

2. Eine logische Überschriftenstruktur. Eine H1 pro Seite, darunter H2 und H3 in sinnvoller Reihenfolge. Das hilft Screenreadern und deinem Ranking.

3. Linktexte, die sagen, wohin es geht. „Zum Kennenlerngespräch“ ist besser als „hier klicken“.

4. Alternativtexte für Bilder. Beschreib kurz, was auf dem Bild zu sehen ist, damit Screenreader es vorlesen können.

5. Lesbare Schrift und klare Formulare. Eine ausreichende Schriftgröße, beschriftete Formularfelder und verständliche Fehlermeldungen.

Wo du kostenlose Hilfe bekommst

• Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit bietet seit Juli 2026 Webinare und Sprechstunden speziell für Kleinstunternehmen an. Eine Rechtsberatung gibt es dort allerdings nicht.

• Das Bundesarbeitsministerium hat Leitlinien zum BFSG mit vielen Praxisbeispielen veröffentlicht. Sie helfen gerade kleinen Betrieben bei der Einschätzung.

Häufige Fragen

Brauche ich eine barrierefreie Website, wenn ich nur ein Kontaktformular habe?

Nach überwiegender Ansicht nicht, solange über das Formular kein Vertrag zustande kommt. Kennzeichne es als unverbindliche Anfrage und gestalte das Formular selbst barrierearm.

Ich bin Coach und verkaufe Onlinekurse. Bin ich betroffen?

Wenn du weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Umsatz hast, fällst du unter die Ausnahme für Kleinstunternehmen.

Reicht ein Plugin für eine barrierefreie Website aus?

Nein. Ein Plugin kann einzelne Hilfen ergänzen. Die Grundlagen wie Struktur, Kontraste und Formulare müssen in der Website selbst stimmen.

Muss ich als Kleinstunternehmen auf meiner Website erklären, dass ich ausgenommen bin?

Nein, eine solche Angabe ist nicht vorgeschrieben.

Wer kontrolliert die Einhaltung?

Die Marktüberwachungsstelle der Länder (MLBF) in Magdeburg. Zusätzlich können Mitbewerber und Verbände abmahnen.

Dein nächster Schritt

Du führst ein kleines oder mittleres Unternehmen? Dann kann eine Beratung zu deinem Online-Auftritt über das BAFA gefördert werden, mit bis zu 50 Prozent Zuschuss. Wichtig: Der Antrag muss vor der Beratung gestellt werden, und zwar bis spätestens 31.12.2026. Mehr zur BAFA-Beratung

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