Das Wichtigste in 60 Sekunden
- Der Bund übernimmt einen Teil deines Beraterhonorars, als Zuschuss, den du nicht zurückzahlen musst.
- Angerechnet werden höchstens 3.500 € Beratungskosten. Davon bekommst du 50 % (max. 1.750 €) in den alten Bundesländern, Berlin und der Region Leipzig – oder 80 % (max. 2.800 €) in den neuen Bundesländern sowie in den Regionen Lüneburg und Trier.
- Die Reihenfolge ist alles: erst Antrag, dann Informationsschreiben abwarten, dann Vertrag. Wer vorher unterschreibt, ist raus.
- Gefördert wird Beratung – also Analyse, Konzept und konkrete Empfehlungen. Nicht die Umsetzung.
- Anträge sind nur noch bis zum 31.12.2026 möglich. Ob es danach weitergeht, ist offen.
Ich erlebe es regelmäßig: Die BAFA-Förderung wird als Verkaufsargument in den Raum geworfen, „Das zahlt doch zum Großteil der Staat!“ und die Details fallen unter den Tisch. Genau diese Details entscheiden aber, ob du am Ende Geld zurückbekommst oder nicht. Deshalb bekommst du hier alles, was du wirklich wissen musst – ehrlich, inklusive der Punkte, an denen es scheitern kann.
Worum geht es eigentlich?
Hinter dem, was alle „BAFA-Förderung“ nennen, steckt das Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ (früher oft „Förderung unternehmerischen Know-hows“). Rechtsgrundlage ist die Richtlinie vom 14. Dezember 2022, zuletzt geändert am 12. Dezember 2024. Das Geld kommt vom Bundeswirtschaftsministerium und aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus); abgewickelt wird alles vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – kurz BAFA.
Die Idee dahinter: kleine und mittlere Unternehmen sollen sich externes Know-how leisten können, um ihr Unternehmen weiterzuentwickeln, nach dem Prinzip Hilfe zur Selbsthilfe. Förderfähig sind Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Das kann zum Beispiel sein:
- Wie gewinne ich planbar passende Kundinnen und Kunden?
- Wie baue ich meinen Online-Auftritt und meine Prozesse so auf, dass sie mich entlasten?
- Wie finde und halte ich gute Mitarbeitende?
- Wie stelle ich meine Kalkulation, Organisation oder Abläufe sauber auf?
Wichtig zum Einordnen: Der Zuschuss bezieht sich auf das Honorar der Beraterin bzw. des Beraters – nicht auf Werbebudget, Software, Material oder die eigentliche Umsetzung.
Kann ich den Zuschuss bekommen?
Grundvoraussetzungen
Du kannst einen Antrag stellen, wenn dein Unternehmen
- rechtlich selbstständig ist,
- zur gewerblichen Wirtschaft oder zu den Freien Berufen gehört,
- Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland hat und
- ein KMU nach EU-Definition ist: weniger als 250 Beschäftigte und höchstens 50 Mio. € Jahresumsatz oder höchstens 43 Mio. € Bilanzsumme. Partner- und verbundene Unternehmen zählen mit.
Den Antrag stellst immer du als Unternehmen, nicht die Beraterin. (Du kannst aber jemanden bevollmächtigen, dazu unten mehr.)
Du bist noch kein Jahr selbstständig?
Kein Problem, eine Mindestdauer am Markt gibt es nicht. Ist dein Unternehmen bei Antragstellung jünger als ein Jahr, musst du aber ein kostenloses Informationsgespräch bei einem regionalen Ansprechpartner führen. Das darf frühestens drei Monate vor dem Antrag stattfinden und muss spätestens erledigt sein, bevor du den Verwendungsnachweis einreichst. Als Startdatum gilt bei Gewerbetreibenden die Gewerbeanmeldung bzw. der Eintrag ins Handelsregister.
Es läuft gerade nicht rund?
Auch Unternehmen in einer wirtschaftlich angespannten Lage sollen ausdrücklich unterstützt werden. Ausgeschlossen bist du allerdings, wenn ein Insolvenzverfahren über dein Vermögen beantragt oder eröffnet wurde oder du zur Abgabe einer Vermögensauskunft verpflichtet bist.
Wer nicht antragsberechtigt ist
- Unternehmen, die selbst beratend tätig sind z. B. Unternehmensberatungen, Steuerberatung, Rechtsanwälte. Achtung, wenn du Coach, Beraterin oder Trainerin bist: Prüf vorher genau, ob deine Tätigkeit als beratend eingestuft wird, dann bist du in der Regel außen vor.
- gemeinnützige Unternehmen und Vereine
- Unternehmen, an denen die öffentliche Hand oder Religionsgemeinschaften beteiligt sind
Wie viel Geld gibt es – und wie oft?
Wie hoch dein Zuschuss ist, hängt nicht von der Größe deines Unternehmens ab, sondern davon, wo die beratene Betriebsstätte liegt.
| Standort der Betriebsstätte | Fördersatz | Max. anrechenbare Kosten | Max. Zuschuss |
|---|---|---|---|
| Alte Bundesländer (außer Regionen Lüneburg und Trier), Berlin, Region Leipzig | 50 % | 3.500 € | 1.750 € |
| Neue Bundesländer (außer Berlin und Region Leipzig), Region Lüneburg, Region Trier | 80 % | 3.500 € | 2.800 € |
Maßgeblich ist die Postleitzahl der beratenen Betriebsstätte. Stand: Oktober 2026.
Welche Orte zu den Sonderregionen gehören:
- Region Lüneburg: u. a. die Landkreise Celle, Cuxhaven, Harburg, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Osterholz, Rotenburg (Wümme), Stade, Uelzen, Verden und der Heidekreis → 80 %
- Region Trier: Stadt Trier und die Kreise Trier-Saarburg, Bernkastel-Wittlich, Vulkaneifel und Eifelkreis Bitburg-Prüm → 80 %
- Region Leipzig: Stadt Leipzig, Landkreis Leipzig und Nordsachsen → nur 50 %, obwohl in Sachsen
Das BAFA veröffentlicht dazu Postleitzahl-Listen. Im Zweifel zählt die PLZ deiner Betriebsstätte.
Drei Details, über die kaum jemand spricht
- Teurer geht, bringt aber nichts extra. Kostet die Beratung mehr als 3.500 €, ist das erlaubt. Der Zuschuss steigt aber nicht. Bei 4.000 € Honorar bekommst du im Westen trotzdem „nur“ 1.750 €.
- Was du nicht ausschöpfst, ist weg. Kostet die Beratung 3.000 €, gibt es 1.500 € Zuschuss. Die Differenz zum Höchstbetrag kannst du nicht auf eine spätere Beratung übertragen.
- Umsatzsteuer, wichtig für Kleinunternehmerinnen. Förderfähig sind Honorar, Auslagen und Reisekosten. Wenn du vorsteuerabzugsberechtigt bist, zählt die Umsatzsteuer nicht mit. Bist du nicht vorsteuerabzugsberechtigt (z. B. als Kleinunternehmerin), berechnet das BAFA den Zuschuss seit dem 15. November 2025 auf den tatsächlich gezahlten Bruttobetrag. Die Grenze von 3.500 € anrechenbaren Kosten gilt weiterhin.
Einen Rechtsanspruch auf den Zuschuss gibt es nicht. Das BAFA entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Wie oft kann ich die Förderung nutzen?
- Während der gesamten Laufzeit der Richtlinie (Anträge vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2026) höchstens fünf in sich abgeschlossene Beratungen,
- davon höchstens zwei pro Jahr.
- Maßgeblich ist jeweils das Datum der Antragstellung.
Heißt konkret: Hattest du 2026 noch keine geförderte Beratung, sind in diesem Jahr noch zwei Anträge drin, etwa einer zur Kundengewinnung und einer zu einem ganz anderen Thema, solange du insgesamt nicht über fünf kommst.
Dazu kommt die De-minimis-Regel (EU-Verordnung 2023/2831): Alle De-minimis-Beihilfen deines Unternehmens zusammen dürfen in einem rollierenden Zeitraum von drei Jahren 300.000 € nicht übersteigen. Für die meisten kleinen Unternehmen ist das kein Thema, angeben musst du andere Beihilfen in der De-minimis-Erklärung trotzdem.
Was genau wird gefördert – und was nicht?
Welche Orte zu den Sonderregionen gehören:
- Region Lüneburg: u. a. die Landkreise Celle, Cuxhaven, Harburg, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Osterholz, Rotenburg (Wümme), Stade, Uelzen, Verden und der Heidekreis → 80 %
- Region Trier: Stadt Trier und die Kreise Trier-Saarburg, Bernkastel-Wittlich, Vulkaneifel und Eifelkreis Bitburg-Prüm → 80 %
- Region Leipzig: Stadt Leipzig, Landkreis Leipzig und Nordsachsen → nur 50 %, obwohl in Sachsen
Das BAFA veröffentlicht dazu Postleitzahl-Listen. Im Zweifel zählt die PLZ deiner Betriebsstätte.
Gefördert wird eine konzeptionelle Einzelberatung. Das BAFA versteht darunter drei Bausteine:
- eine Analyse deiner aktuellen Situation,
- das klare Benennen der Schwachstellen,
- darauf aufbauend konkrete, auf dein Unternehmen zugeschnittene Handlungsempfehlungen inklusive Anleitung zur Umsetzung.
Am Ende steht ein schriftlicher Beratungsbericht.
Die Spielregeln für die Beratung
- Maximal 5 Beratungstage, ein Tag wird mit 8 Stunden gerechnet, also höchstens 40 Stunden. Die Zeit fürs Schreiben des Berichts und Fahrzeiten zählen nicht dazu.
- Dauert die Beratung länger, wird sie komplett nicht gefördert, auch nicht anteilig.
- Allgemeine Tipps reichen nicht. Eine Empfehlung im Stil von „mehr Werbung machen“ wird ausdrücklich nicht anerkannt. Die Empfehlungen müssen zu deinem Unternehmen passen.
- Der Bericht muss individuell sein. Bloße Tätigkeitsnachweise, Textbausteine oder Lehrbuchwissen fallen durch.
- Seminare, Workshops und Gruppenformate sind nicht förderfähig.
Ausgeschlossen sind Beratungen, die …
- schon über andere öffentliche Zuschüsse finanziert werden (keine Doppelförderung),
- sich überwiegend um Rechts-, Versicherungs- oder Steuerfragen drehen,
- überwiegend aus Gutachten bestehen,
- überwiegend das Thema Fördermittel behandeln.
So läuft es ab, in der richtigen Reihenfolge
Alles läuft online. Und ich kann es nicht oft genug sagen: Erst Antrag, dann Vertrag.
1. Passende Beraterin finden. Die Beratung muss von einem beim BAFA registrierten Beratungsunternehmen durchgeführt werden. Eine Voraussetzung dafür: Mehr als die Hälfte des Umsatzes stammt aus bezahlter Unternehmensberatung. Frag ruhig direkt nach, ob jemand gelistet ist.
2. Antrag stellen. Im Antragsportal des BAFA gibst du deine Unternehmensdaten ein und wählst eine sogenannte Leitstelle aus (z. B. die eines Wirtschafts- oder Handwerksverbands). Weitere Unterlagen brauchst du an dieser Stelle nicht. Wenn du das nicht selbst machen möchtest, kannst du eine Person oder Organisation bevollmächtigen, dafür gibt es ein eigenes BAFA-Vollmachtformular, das du eigenhändig unterschreibst.
3. Auf das Informationsschreiben warten. Leitstelle und BAFA prüfen die formalen Voraussetzungen und ob die Beraterin registriert ist. Danach bekommst du ein unverbindliches Informationsschreiben mit den Förderbedingungen und der Frist für den Verwendungsnachweis.
4. Jetzt und erst jetzt, den Beratungsvertrag schließen. Für das BAFA beginnt die Beratung bereits mit der Unterschrift unter den Vertrag. Wer vor dem Informationsschreiben unterschreibt, verliert die Förderung. Rückwirkend geht nichts.
5. Beratung durchführen und Rechnung komplett bezahlen. Du bezahlst die Rechnung vollständig, inklusive Umsatzsteuer, per Überweisung oder Lastschrift von deinem Konto. Barzahlung, Verrechnung oder eine Vorfinanzierung durch die Beraterin sind nicht erlaubt.
6. Verwendungsnachweis einreichen. Spätestens sechs Monate nach dem Informationsschreiben lädst du elektronisch hoch:
- das eigenhändig unterschriebene Verwendungsnachweisformular
- die Erklärung zu KMU-Status und De-minimis-Beihilfen
- die Erklärung zur Charta der Grundrechte
- den Beratungsbericht, unterschrieben von dir und der Beraterin
- die Rechnung
- den Kontoauszug als Zahlungsnachweis
- bei jungen Unternehmen: die Bestätigung über das Informationsgespräch
Das BAFA prüft alles und überweist den Zuschuss dann auf dein Geschäftskonto.
Kleiner, aber entscheidender Hinweis zum Zahlungsnachweis: Anerkannt werden nur Dokumente, die als Kontoauszug bezeichnet sind, oder eine gestempelte Bestätigung deiner Bank. Eine selbst exportierte Umsatzliste aus dem Online-Banking reicht nicht.
Checkliste: Daran scheitert die Förderung am häufigsten
- Vertrag zu früh unterschrieben – der Klassiker, und nicht mehr zu retten.
- Frist verpasst – Beratung, Zahlung und Verwendungsnachweis müssen innerhalb von sechs Monaten nach dem Informationsschreiben durch sein.
- Bericht zu allgemein – ohne individuelle Handlungsempfehlungen wird er nicht anerkannt, egal wie gut die Analyse war.
- Falscher Zahlungsnachweis – Umsatzliste statt Kontoauszug, Teilzahlung, Barzahlung oder Verrechnung.
- Rabatte nicht berücksichtigt – gewährte Rabatte und Nachlässe (z. B. Skonto) werden von den Kosten abgezogen, auch wenn du sie gar nicht genutzt hast.
- Beratung zu lang – mehr als fünf Tage bzw. 40 Stunden, und die komplette Förderung ist weg.
Und was heißt das für Website, Funnel und Online-Marketing?
Hier wird es spannend und hier wird auch am meisten versprochen.
Eine Beratung dazu, wie du online sichtbar wirst und planbar die richtigen Kundinnen gewinnst, kann grundsätzlich gefördert werden. Schließlich ist Kundengewinnung eine zentrale Frage der Unternehmensführung. Gefördert wird aber immer nur der Beratungsteil: Wir schauen uns gemeinsam an, wo du stehst, was deine Website und deine Marketingwege aktuell leisten (oder eben nicht), wo die Lücken sind und was konkret zu tun ist. Das Ergebnis ist ein Bericht mit einem klaren Fahrplan.
Nicht gefördert werden dagegen der Bau deiner Website, die Einrichtung deines Funnels, Texte, Werbeanzeigen oder Tools. Das ist Umsetzung und die zahlst du selbst.
Die Förderung ist ein schöner Bonus, aber kein Grund für eine Beratung. In den alten Bundesländern sind es maximal 1.750 €. Das entlastet spürbar, macht aber eine Beratung, die nicht zu dir passt, nicht besser. Bevor du dich entscheidest, frag dich:
- Habe ich ein echtes, konkretes Thema? Zum Beispiel: Meine Website bringt keine Anfragen, ich weiß nicht, welcher Kanal für mich funktioniert, oder mein Angebot ist online nicht greifbar.
- Habe ich Zeit und Kapazität, die Empfehlungen danach umzusetzen – selbst oder mit Unterstützung?
- Kann ich mit dem Ergebnis selbst weiterarbeiten? Ein guter Beratungsbericht ist ein Werkzeug, das du auch ohne die Beraterin nutzen kannst. Genau das meint das BAFA mit „Hilfe zur Selbsthilfe“.
Wenn du eigentlich nur jemanden suchst, der „mal eben die Website macht“, ist eine geförderte Beratung nicht der richtige Weg und das ist völlig okay.
Was passiert nach dem 31.12.2026?
Die aktuelle Richtlinie gilt nur für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden. Eine Nachfolgeregelung hat das BAFA bislang nicht angekündigt (Stand: Oktober 2026). Ob, wann und zu welchen Bedingungen es 2027 weitergeht, weiß aktuell niemand.
Was das für deine Planung bedeutet:
- Es zählt das Antragsdatum. Stellst du den Antrag bis zum 31.12.2026, gilt die aktuelle Richtlinie. Die Sechs-Monats-Frist startet erst mit dem Informationsschreiben, die Beratung selbst kann also auch noch 2027 stattfinden.
- Plan Puffer ein. Die Prüfung durch Leitstelle und BAFA braucht Zeit. Warte nicht bis zwischen den Jahren.
- Spekulier nicht auf eine Verlängerung. Wenn du ohnehin eine Beratung planst, nutze die Zeit jetzt, bevor es zu spät ist.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Zuschuss genau?
Angerechnet werden maximal 3.500 € Beratungskosten. Im Westen, in Berlin und in der Region Leipzig gibt es 50 % (max. 1.750 €), in den neuen Bundesländern sowie den Regionen Lüneburg und Trier 80 % (max. 2.800 €). Entscheidend ist der Standort der beratenen Betriebsstätte.
Wann muss ich den Antrag stellen?
Vor der Beratung – genauer: bevor du einen Beratungsvertrag unterschreibst. Erst wenn das Informationsschreiben da ist, darfst du den Vertrag schließen. Anträge sind noch bis 31.12.2026 möglich.
Wird Marketing- oder Website-Beratung gefördert?
Ja, wenn es eine echte konzeptionelle Beratung ist: Analyse, benannte Schwachstellen, konkrete Empfehlungen mit Umsetzungsanleitung. Die Umsetzung selbst – also z. B. der Website-Bau – wird nicht gefördert.
Ich bin Kleinunternehmerin – bekomme ich weniger?
Nein, eher im Gegenteil: Wenn du nicht vorsteuerabzugsberechtigt bist, rechnet das BAFA seit November 2025 mit dem Bruttobetrag. Die Obergrenze von 3.500 € anrechenbaren Kosten bleibt.
Wie oft kann ich die Förderung nutzen?
Höchstens fünf Beratungen in der gesamten Laufzeit, davon maximal zwei pro Jahr, gerechnet nach Antragsdatum. Zusätzlich gilt die De-minimis-Grenze von 300.000 € in drei Jahren.
Ich bin Coach oder Beraterin – kann ich die Förderung für mich nutzen?
Meist nicht. Unternehmen, die selbst beratend oder schulend tätig sind, sind von der Förderung ausgeschlossen. Kläre das vorab mit der Leitstelle.
Gibt es die Förderung ab 2027 noch?
Das ist offen. Eine Nachfolge ist bislang nicht angekündigt. Wer sie nutzen möchte, sollte den Antrag rechtzeitig vor Jahresende stellen.
Dein nächster Schritt
Du willst wissen, ob deine Website und dein Marketing-Thema in eine geförderte Beratung passen? Ich bin BAFA-gelistete Unternehmensberaterin und schaue mir das in einem kostenlosen Kennenlerngespräch mit dir an, auch wenn die Antwort „Brauchst du gerade nicht“ lautet.
Alle Angaben ohne Gewähr, Stand Oktober 2026. Maßgeblich sind die Richtlinie „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ sowie die Merkblätter auf bafa.de.








